Bundestag beschließt 0,25 %-Regel für E-Dienstfahrzeuge
Gute Nachrichten für Angestellte, die ein E-Bike leasen möchten: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung wurde für E-Dienstfahrräder auf 0,25 % des Bruttolistenpreises abgesenkt.
Damit ist das E-Bike Leasing im Rahmen der Gehaltsumwandlung finanziell noch attraktiver geworden. Gegenüber dem Barkauf lassen sich so erhebliche Einsparungen realisieren, während Wartung und Versicherung oft schon im Paket abgedeckt sind.
Gerne beraten wir Sie persönlich, wie die Leasingabwicklung mit Ihrem Arbeitgeber abläuft und rechnen Ihnen die monatliche Netto-Rate für Ihr Wunschfahrrad aus.
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