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News & Infos

Aktuelle Steuerregelungen und Neuigkeiten rund um E-Bikes.

Steuererleichterungen ab 2020/2026

Bundestag beschließt 0,25 %-Regel für E-Dienstfahrzeuge

Gute Nachrichten für Angestellte, die ein E-Bike leasen möchten: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung wurde für E-Dienstfahrräder auf 0,25 % des Bruttolistenpreises abgesenkt.

Damit ist das E-Bike Leasing im Rahmen der Gehaltsumwandlung finanziell noch attraktiver geworden. Gegenüber dem Barkauf lassen sich so erhebliche Einsparungen realisieren, während Wartung und Versicherung oft schon im Paket abgedeckt sind.

Gerne beraten wir Sie persönlich, wie die Leasingabwicklung mit Ihrem Arbeitgeber abläuft und rechnen Ihnen die monatliche Netto-Rate für Ihr Wunschfahrrad aus.

Mehr zum Leasing
Tipp vom E-Bike Experten

E-Bike Akku richtig lagern im Winter

Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Wenn Sie Ihr Rad im Winter bei Minusgraden in der Garage oder im Schuppen abstellen, sollten Sie den Akku entnehmen und bei Zimmertemperatur (ca. 15-20 °C) trocken lagern.

Laden Sie den Akku am besten mit einem Ladestand zwischen 40 % und 60 % auf, wenn Sie das Rad längere Zeit nicht nutzen. Das schont die Zellen und erhöht die Lebensdauer Ihres Akkus signifikant.

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